Gütestelle Handelsrecht Gesellschaftsrecht
Die Rechtsanwaltskanzlei Henning Schröder ist als Gütestelle nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) anerkannt.
Der Inhaber der Gütestelle Rechtsanwalt Henning Schröder ist neben seiner langjährigen anwaltlichen Tätigkeit im Handels- und Gesellschaftsrecht als Mediator tätig.
Grundlage des Verfahrens vor der Gütestelle ist die von der
Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht
erlassene Verfahrensordnung.
Die Gütestelle kann zur Vermittlung in Streitigkeiten auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts durch die Parteien angerufen werden. Dazu ist die Stellung eines Antrages erforderlich. Das Güteverfahren wird nach den Grundsätzen der Mediation durchgeführt.
Charakteristika des Güteverfahrens sind:
Die Lösung des Konflikts obliegt allein den Parteien. Ebenso können die Parteien das Verfahren im Rahmen der Verfahrensordnung und in Absprache mit der Gütestelle weitgehend selbst bestimmen.
Die Gütestelle moderiert das Verfahren und kann auf Wunsch der beteiligten Parteien Vorschläge zur Beilegung des Konflikts unterbreiten. Diese Vorschläge sind für die Parteien nicht bindend.
Die Gütestelle ist neutral und darf keine der Parteien anwaltlich vertreten oder rechtlich beraten.
Die Einleitung eines Güteverfahrens hemmt die Verjährung von Ansprüchen (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Insbesondere bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen sollte aber geprüft werden, ob materiell-rechtliche Ausschlussfristen zu beachten sind.
Eine von den Parteien gefundene Vereinbarung kann auf Antrag durch das Amtsgericht für vollstreckbar erklärt werden.
Kommt es im Güteverfahren zu keiner Lösung, haben die Parteien immer noch die Möglichkeit, ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.
Für weitere Informationen zum Güteverfahren wenden Sie sich - gerne auch vorab telefonisch - an
Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt / Mediator Henning Schröder
Hildesheimer Str. 25
30169 Hannover
Tel. 0511 / 6007787
Fax 0511 / 6007788
anwalt@rakanzlei-hs.de
Ein Muster für einen Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens mit Erläuterungen finden Sie her.