Gesellschafterstreit

Unter Gesellschaftern kann es zu einer Vielzahl von Streitigkeiten kommen, die sich meist an einem konkreten Aspekt entzünden. Meist ist dieser vordergründige Konflikt jedoch nur die sprichwörtliche "Spitze des Eisberges". Dahinter verbergen sich meist ganz andere Konflikte, die mit den Mitteln eines Gerichtsverfahrens nicht oder nur unzureichend geklärt werden können.

Zur Verdeutlichung ein Beispiel:

Gesellschafter A (beteiligt mit 26 %) der AB-GmbH klagt gegen einen Beschluss der Gesellschafterversammlung, wonach der Geschäftsführer B ermächtigt wird, den Kindern der Gesellschafter Ferienjobs und Praktika im Unternehmen zu ermöglichen. A wendet gegen den Beschluss ein, er sei nicht ordnungsgemäß zur Gesellschafterversammlung geladen worden. Ferner regele die Satzung, dass Arbeitsverträge mit Angehörigen der Gesellschafter einer Zustimmung von mindestens 75 % in der Gesellschafterversammlung bedürfen und diese durch seine Gegenstimmen nicht zustande gekommen seien.

Führt die Entscheidung zu einer Lösung des Konfliktes?

Zunächst besteht die Möglichkeit, dass das Gericht zu der Auffassung gelangt, die Ladung sei nicht ordnungsgemäß gewesen. Dann ist der Beschluss nichtig, was das Gericht durch Urteil aussprechen wird. Gewonnen ist damit für die Parteien allerdings nichts, weil der Beschluss neu gefasst werden könnte.

Die weitere Möglichkeit ist, dass sich das Gericht mit der Frage befassen muss, ob der Beschluss inhaltlich wirksam ist. Insoweit könnte man vertreten, dass auch der Vertrag über einen Ferienjob oder ein Praktikum ein „Arbeitsvertrag“ ist und daher ein Verstoß gegen die Satzung vorliegt. Auch in diesem Fall hätte A mit seiner Klage Erfolg. Es stellt sich nur die Frage, ob es bei dem Konflikt wirklich um die (im Zweifel wirtschaftlich unbedeutenden) Ferienjobs geht oder ob (was fast immer der Fall sein wird) dahinter ein ganz anderer Konflikt steht. Diesen Konflikt kann und darf das Gericht nicht bearbeiten.

Eine Mediation ist hier für alle Beteiligten der bessere Weg, um die eigentlichen Ursachen des Konfliktes zu ergründen und zu einer nachhaltigen Lösung zu gelangen.

Henning Schröder
h.schroeder@rakanzlei-hs.de