Ablauf einer Mediation

Ein Mediationsverfahren läuft idealtypisch in fünf Phasen ab:

1. Auftragsklärung

Zunächst werden die Parteien über das Mediationsverfahren, die Rolle und Haltung des Mediators informiert. Ferner schließen die Parteien und der Mediator eine Vereinbarung über das Verfahren.

2. Themensammlung

In dieser Phase stellen die Parteien ihre Streitpunkte und Anliegen dar. Daraus werden gemeinsam die Themen erarbeitet, die im Rahmen der Mediation behandelt werden sollen. Am Ende wird die weitere Bearbeitung strukturiert (z.B. indem die Reihenfolge festgelegt wird, in der die Themen behandelt werden).

3. Interessenklärung

In dieser Phase erhalten die Beteiligten Gelegenheit, ihre Sicht des jeweiligen Aspekts des Konflikts zu jedem Themenpunkt umfassend darzustellen. Informationen, Daten und Wahrnehmungen werden ausgetauscht. Dabei wird im Gespräch zwischen Mediator und Parteien die unterschiedlichen und gemeinsamen Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Parteien erarbeitet, damit der Konflikt umfassend erhellt werden kann. Wichtig ist in dieser Phase vor allem der Übergang von Positionen zu dahinter liegenden Interessen. Außerdem werden Maßstäbe für eine aus Sicht der Beteiligten gerechte bzw. sinnvolle Lösung entwickelt.

4. Erarbeiten und Bewerten von Lösungsmöglichkeiten

In der vierten Phase werden zu den einzelnen Problemfeldern zunächst Lösungsoptionen bewertungsfrei gesammelt („Brainstorming“). Danach werden diese Lösungsoptionen von den Medianden bewertet und verhandelt. Der Mediator prüft dann gemeinsam mit den Parteien, inwieweit die gefundenen Lösungen mit den in der vorherigen Phase ermittelten Interessen sowie den vorher erarbeiteten Kriterien für eine gerechte Lösung im Einklang stehen. Auch wird der Mediator gemeinsam mit den Beteiligten überprüfen, ob und wie sich die jeweiligen Lösungsoptionen in der Realität umsetzen lassen.

5. Abschlussvereinbarung

Zum Abschluss der Mediation werden die Ergebnisse (meist schriftlich) festgehalten und in eine vertragliche Vereinbarung umgesetzt. Diese Vereinbarung ist auch rechtlich verbindlich. Je nach Art der Vereinbarung kann sogar ein vollstreckbarer Titel am Ende eines solchen Verfahrens stehen.

Henning Schröder
h.schroeder@rakanzlei-hs.de