Was unterscheidet eine Mediation von anderen Verfahren der Konfliktlösung, insbesondere von Gerichtsverfahren ?

Die „klassische“ Methode der Konfliktbearbeitung besteht in der Vorstellung vieler vor allem in einem Gerichtsverfahren. Als Verfahren kommt insoweit der Zivilprozess vor einem staatlichen Gericht oder (seltener) auch vor einem privaten Schiedsgericht in Betracht.

Um eine Unterscheidung zur Mediation zu treffen, sollte man sich klarmachen, was ein Zivilprozess eigentlich ist: Es handelt sich um ein gesetzlich geregeltes Verfahren, bei dem die Parteien ihre Standpunkte einem Richter (oder einem Kollegium von Richtern) vortragen, der dann den Streit entscheidet.

Damit zeichnet sich der Zivilprozess unter dem Gesichtspunkt des Konfliktmanagements grundsätzlich durch zwei Aspekte aus: Zum einen wird der Konflikt auf an Dritte (Justiz) delegiert. Zum anderen ist der Gegenstand des Konfliktes vor Gericht auf den zivilprozessualen Streitgegenstand beschränkt.

Delegation auf Dritte

Die Delegation auf Dritte führt dazu, dass die Parteien (und teilweise auch die beteiligten Rechtsanwälte) die „Verantwortung“ für die Entscheidung an einen Dritten (Gericht) abgeben. Dies kann für die Beteiligten zugleich vorteilhaft und nachteilig sein:

Der Vorteil besteht darin, dass der betroffenen Partei „Druck“ genommen wird. Der Nachteil liegt aber auch auf der Hand: Die Entscheidung wird an einen Dritten übertragen, dessen Auswahl sich sogar wegen des Gebotes des gesetzlichen Richters der Entscheidung der Parteien entzieht.

Eingeschränkter Streitgegenstand

Der weitere Nachteil eines Gerichtsverfahrens besteht in dem eingeschränkten Streitgegenstand. Der Richter kann und darf sich nur mit dem Teil des Konfliktes beschäftigen, der juristisch Gegenstand des Verfahrens ist. Damit bringt eine gerichtliche Entscheidung selten eine Befriedung in der Sache.

Dieser Umstand führt auch in vielen Fällen dazu, dass Parteien den Eindruck haben, ihr Anliegen werde vor Gericht nicht gehört. 

Henning Schröder
h.schroeder@rakanzlei-hs.de